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Entscheidung im Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink gefallen

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Seligenstadt - Der Vergewaltigungsprozess in Berlin dauert an, eine Schadenersatz-Klage ist sie los: Gina-Lisa Lohfink muss Partysänger Tobee nicht für einen versäumten Videodreh entschädigen. Das Amtsgericht Seligenstadt wies die Klage ab.

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