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Bürgerbegehren ist zulässig

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Seligenstadt - Das Bürgerbegehren gegen die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorzugsvariante 3 des dritten Bauabschnitts der Umgehungsstraße („Bahntrasse“) ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der Magistrat. Von Michael Hofmann

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