Seligenstadt - Wem das Lachen am Aschermittwoch nicht vergangen ist, der ist heute dran: Nach Überzeugung der Juristen des Hessischen Städte- und Gemeindebunds (HSGB) besitzt die Stadt Seligenstadt kein Vorkaufsrecht für das seit Monaten in den Schlagzeilen stehende Bahnhofsgelände. Von Michael Hofmann
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